Wozu die Artikel?

 

Immer wieder hört und liest man die Behauptung, es gebe ein neues international anerkanntes „Recht auf Abtreibung“.

 

Diejenigen, an die sich diese Behauptung richtet, sind Leute, die die Macht haben, Abtreibungsgesetze zu ändern: Politiker, Juristen, Richter, und andere.

 

Diejenigen, die diese Behauptung aufstellen, sind einflussreich und scheinen glaubwürdig: UN-Beamte, Menschenrechtsexperten, Juristen, Richter, und andere.

 

Doch ihre Behauptungen sind falsch.  In Wahrheit enthalten die internationalen Menschenrechtsabkommen kein „Recht auf Abtreibung“.

 

Dennoch bleibt die Propaganda nicht ohne Auswirkungen. In Kolumbien hat ihr das Verfassungsgericht Glauben geschenkt und die Abtreibungsgesetze geändert. In anderen Ländern könnte dies ebenfalls geschehen.

 

Mit den Artikeln von San José wird von Experten bezeugt, dass es kein „Recht auf Abtreibung“ gibt. Die Artikel wurden von einer Gruppe von 31 Experten für Völkerrecht und internationale Beziehungen, internationale Organisationen, Gesundheitspolitik, Medizin und Staatskunde ausgearbeitet. Unter den Unterzeichner befinden sich Rechtsprofessoren, Philosophen, Parlamentsabgeordnete, Diplomaten, Menschenrechtler und Delegierte zur UN-Generalversammlung.

 

Mit den Artikeln von San José wird auch aufgezeigt, dass das ungeborene Leben bereits von bestehenden Instrumenten des Grundrechteschutzes geschützt wird, und dass Regierungen, die das ungeborene Leben schützen wollen, sich auf diese Abkommen berufen können.

 

Wir hoffen, dass Experten auf der ganzen Welt eine Kopie der Artikel von San José in ihren Schreibtischen aufbewahren werden, um sie stets griffbereit zu haben, wenn ihnen das nächste Mal jemand von einem angeblichen „Recht auf Abtreibung“ erzählt.

 

Auch hoffen wir, dass die Artikel von San José in der juristischen Fachliteratur, in parlamentarischen Entschließungen, und in den Debatten der UN-Generalversammlung gebührenden Widerhall finden werden.

 

Zu guter Letzt ist es unsere Hoffnung, dass die Regierungen ihr Recht in Anspruch zu nehmen wagen, unter Bezugnahme auf das Völkerrecht das Leben ungeborener Kinder gegen Abtreibung zu schützen.

 

Diejenigen, die fälschlich behaupten, es gebe ein neues, international anerkanntes “Recht auf Abtreibung“, waren allzu lange am Wort, und alle haben ihnen zugehört.

 

Die Artikel von San José schlagen ihnen das Mikrofon aus der Hand.